AGB

I.                 Allgemeines
 
1.     Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle mit Sabrina Welzenbach Fotografie erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn nicht umgehend nach Durchsicht widersprochen wird. Widerspruch ist binnen 3 Werktage zu erklären. Sondervereinbarungen, welche von den Geschäftsbedingungen abweichen, müssen schriftlich von Sabrina Welzenbach Fotografie bestätigt werden.
2.     „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Abzüge, Daten auf CD usw.).
 
II.               Urheberrecht
 
1.     Das Urheberrecht obliegt lt. Urheberrechtsgesetz bei Sabrina Welzenbach Fotografie.
2.     Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3.     Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4.     Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Sabrina Welzenbach Fotografie.
5.     Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
6.     Bei Verwendung der Lichtbilder (Online- und Printmedien - für den privaten Gebrauch) ist die Fotografin als Urheberin des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Sabrina Welzenbach Fotografie zum Schadenersatz.
7.     Die Originaldaten, Rohdaten verbleiben bei der Fotografin.
 
III.             Vergütung – Eigentumsvorbehalt
 
1.     Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale (Paketpreis) erhoben. Eventuelle Nebenkosten (Fahrtkosten, Abzüge, andere Fotoprodukte) sind vom Kunden zu tragen, sofern sie nicht im Paketangebot enthalten sind. Gegenüber dem Auftraggeber weist Sabrina Welzenbach Fotografie keine Mehrwertsteuer aus.
2.     Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung fällig.
3.     Die Kosten der Reportage sind entweder direkt nach dem Shooting vor Ort zu zahlen oder per Überweisung nach Leistungserbringung, jedoch vor Abholung/ Zusendung der Lichtmedien.
4.     Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder Eigentum und in den Händen von Sabrina Welzenbach Fotografie.
 
IV.             Haftung
 
1.     Für die Verletzung von Pflichten, die nicht unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Sabrina Welzenbach Fotografie für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Fotografin haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Daten etc. haftet Sabrina Welzenbach Fotografie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2.     Die Fotografin verwahrt die Daten sorgfältig. Nach Ablauf von drei Jahren nach Erfüllung des Auftrages obliegt es der Fotografin die Dateien weiterhin aufzubewahren.
3.     Sabrina Welzenbach Fotografie haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantie Leistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4.     Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
 
V.               Leistungen, Ausfallhonorar

1.     Der festgelegte Termin zwischen Sabrina Welzenbach Fotografie und dem Auftraggeber ist wahrzunehmen.
2.     Sollte die Fotografin auf Grund höherer Gewalt oder Krankheit den Termin nicht wahrnehmen können, bemüht sich die Auftragnehmerin um einen Ersatztermin; der Kunde verzichtet auch auf Schadensersatz gegenüber Sabrina Welzenbach Fotografie.
3.     Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50%, ab 2 Tage 100% der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.

VI.             Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftraggebers bekannt gewordene Information vertraulich zu behandeln.

VII.           Leistungen

1.     Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass ihre Lichtbilder in ähnlichen Stil bearbeitet werden.
2.     Gutscheine sind innerhalb der gesetzmäßigen Frist von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum einzulösen. Eine Barauszahlung erfolgt nicht.

VIII.         Lieferzeiten und Reklamationen
 
1.     Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist binnen 2 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 4-6 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Die betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsbedarf dar. Sabrina Welzenbach Fotografie haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2.     Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt.  Beanstandungen gelten nur im Falle einer Störung des Datenträgers oder wenn die Fotografin gegen vorherige schriftlich festgehaltene (im gebuchten Paket beinhaltenden) Leistungen verstoßen hat. Diese Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden.
3.     Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/ gedruckt werden, so übernimmt Sabrina Welzenbach Fotografie hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse.
Farbkorrekte Abzüge oder andere Fotoprodukte können über Sabrina Welzenbach Fotografie erworben werden.
 
IX.             Nutzung der Fotos

1.     Der Auftraggeber ist bei Auftragserteilung damit einverstanden, dass Sabrina Welzenbach Fotografie die Fotos aus dem Auftrag zu Werbezwecke benutzen darf. Hierbei eingeschlossen sind Flyer oder ähnliche Printmedien, die zur Veranschaulichung der Arbeit dienen miteingeschlossen, wie auch die Veröffentlichung in Webgalerien (z. B. der Webseite von Sabrina Welzenbach Fotografie). Die Nutzung der Fotodatei seitens des Auftraggebers ist bereits in Punkt 2 „Urheberrecht“ beschrieben und einzuhalten.
2.     Sollte der Kunde einer Veröffentlichung nicht zustimmen, ist dies schriftlich unmittelbar nach Vertragsabschluss mitzuteilen ([email protected])

X.               Sonstiges
Soweit Bedingungen oder oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

XI.             Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bessenbach.